Dat Pöggsken März 2006 Nr. 61

 

„Guten Tag"

was ist los mit der CDU-Fraktion in Telgte?

Da kann man sich schon richtig Sorgen machen. Nein, wir meinen nicht den offenen Eklat bei der Abstimmung über eine Bebauung in Westbevern-Dorf, als der stellvertretende Bürgermeister Tonius Hertleif - langjähriges Mitglied der CDU-Fraktion - so demonstrativ den Kurs der eigenen Mannschaft verließ, dass er dafür anschließend in der CDU-Fraktion abgewatscht wurde. Und als dann offenbar noch jemand aus der Fraktion den ganzen Vorgang so brühwarm der Presse zutrug, dass nicht nur der Abgewatschte selbst, sondern auch der Fraktionsvorsitzende Dr. Werner Allemeyer politisch beschädigt aus der Kraftprobe hervorging.

Nein, das alles meinen wir nicht. Es geht eher um die politische Gestaltungsfähigkeit der CDU-Fraktion bei den diesjährigen Haushaltsberatungen. Da gab es nämlich - und das ist bislang einmalig - von der CDU keine einzige eigene Initiative zum vorgelegten Etatentwurf des Bürgermeisters. Null. Nichts. Keine eigenen Aussagen oder Anträge. Und dafür hatte die „große" CDU-Fraktion bei ihrer Haushaltsklausur in Billerbeck fast zwei Tage gebraucht.

Nun gut, könnte man sagen: Wo der Haushalt kaum Spielräume bietet, da lässt sich auch nichts (mehr) gestalten. Das wäre vielleicht nachvollziehbar - für eine „Oppositionspartei". Aber doch nicht für die „stärkste" Fraktion, die immer für sich in Anspruch nimmt, für ganz Telgte zu sprechen. Wie gesagt: Man kann sich schon echte Sorgen machen über die CDU-Fraktion.

Alle anderen Fraktionen haben zumindest deutlich gemacht, wo für sie die Schwerpunkte liegen und welche Bereiche sie politisch gestalten möchten. Einiges über die Ansätze der bündnisgrünen Ratsfraktion können Sie in der vorliegenden Pöggsken-Ausgabe nachlesen.

Und im übrigen läuten wir mit dieser Ausgabe dann auch den Frühling ein! Den haben wir uns nämlich jetzt alle redlich verdient. Eine schöne Osterpause und angenehme Lektüre wünscht Ihnen

Ihre Pöggsken-Redaktion

Abholung von Mülltonnen aus Sackgassen und Stichstraßen bleibt Thema

Im November 2005 hatte die grüne Ratsfraktion das Thema der Abholung von Mülltonnen aus Sackgassen und kleineren Stichstraßen durch die Firma Remondis erneut aufgegriffen. Eine Reduzierung der Dienstleistung durch die Firma bei gleichbleibender Müllgebühr kann eigentlich ja nur eins bedeuten: Ein höherer Gewinn für Remondis.

Da die Situation aus Sicht der grünen Fraktion nach wie vor unbefriedigend ist und viele Aspekte aus den Verträgen mit der Entsorgungsfirma unklar sind, richtete sie verschiedene Fragen an Bürgermeister Meendermann. Unter anderem sollte erläutert werden, welche vertraglichen Verpflichtungen die Firma Remondis eingegangen sei und ob sie sich der bisher wahrgenommenen Aufgabe entledigen konnte - und damit ihre Dienstleistungen reduzieren, ohne dass dies zu einer Kostenentlastung für die Stadt und die Gebührenpflichtigen führt/e?

Desweiteren fragten die GRÜNEN: „Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung derzeit, um die für viele Anwohner/innen in den betroffenen Straßen unbefriedigende Situation wieder zu verbessern? Welche Anknüpfungspunkte für eine zufriedenstellende Lösung bietet in diesem Zusammenhang die für 2007 vorgesehene Neuausschreibung der Abfallentsorgung?"

Der Bürgermeister konnte die Fragen im November nicht umfassend beantworten, wies aber darauf hin, dass Anfang 2006 weitere Gespräche und Verhandlungen mit der Müllentsorgungsfirma anstünden. Auf erneute Nachfrage im Hauptausschuss führte er jetzt Mitte März aus, dass es unterschiedliche Rechtsaufassungen zwischen der Stadt Telgte und der Firma Remondis gebe, die nun gutachterlich bewertet würden. In der Sache sehe er aber kaum Chancen, zu einer Lösung im Sinne der Anwohner/innen zu kommen.

w.p.

Ampelschaltungen oft nicht fußgänger- und radfahrerfreundlich

Im Januar dieses Jahres beschloss der Rat auf Antrag der GRÜNEN, alle Ampelanlagen im Gebiet der Stadt Telgte auf eine fußgänger- und radfahrerfreundliche Schaltung hin zu überprüfen und mögliche Anpassungen oder Umstellungen der Ampelschaltungen zu veranlassen.

Bereits im September 2005 hatte die grüne Ratsfraktion in einer Anfrage die Ampelphasen an der Querung Umgehungsstraße/Klatenbergweg angesprochen, bei der die Wartezeiten auf „Grün" unverhältnismäßig lang sind. Das führt regelmäßig zu Mißachtung der roten Ampel und damit auch zu Gefahrensituationen.

Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet - insbesondere an den Überquerungspunkten für die Umgehungsstraße (Münstertor, Ostbeverner Straße) - müssen Fußgänger/innen und Radfahrer/innen z.T. unsinnige Wartezeiten in Kauf nehmen, weil „ihre" Überwege nur auf Bedarf auf „grün" umschalten statt durch regelmäßige Grünphasen die Wartezeiten für Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen zu verkürzen. Ein weiteres Problem stellen nach wie vor die Ampelschaltungen im Zusammenhang mit den beschrankten Bahnübergängen (etwa am Steintor) dar.

Die jetzt von der Verwaltung eingeholte Auskunft des für die meisten Ampeln im Stadtgebiet zuständigen Landesbetriebs Straßen NRW macht allerdings deutlich, dass nicht die Fußgänger/innen und Radfahrer/innen im Blickfeld der Zuständigen sind. Hier gilt das Auto als Maß aller Dinge - und eben auch als Maßstab für die Ampelschaltungen...

w.p.

Angriffskriege führen nicht strafbar

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."Nach Artikel 26 Grundgesetz als auch gemäß Artikel 25 Grundgesetz (Die Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts) ist jede Beteiligung Deutscher an Angriffskriegen als verfassungswidrig verboten. Schon während des Irak-Krieges stellte sich die Frage, ob die Bundesregierung nicht dagegen verstoße, da sie den deutschen Luftraum für die Kriegsführung gegen den Irak zur Verfügung stellte. Inzwischen kam heraus, dass BND-Spezialisten während des Krieges in Bagdad tätig waren und u.a. auch Zieldaten an die USA weitergegeben haben sollen. Daraufhin erstattete die Friedenskooperative Strafanzeige wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Angriffskrieg. Die Antwort des Generalbundesanwaltes muss erstaunen und erschrecken.

Allen Ernstes wird hier behauptet, dass zwar die Vorbereitung eines Angriffskrieges, nicht jedoch dessen Führung strafbar sei. Insofern (kann )darf man zwar nicht an der Vorbereitung eines Angriffskrieges mitwirken, könnte aber nach dessen Ausbruch straffrei Bomben werfen (vgl. Kasten).

Das Grundgesetz selbst ist eindeutig: Jede Handlung, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören kann, ist verfassungswidrig; die Vorbereitung eines Angriffskrieges wird lediglich als eine mögliche Konkretisierung aufgeführt. Das Grundgesetz wird noch konkreter: Die oben aufgeführten Handlungen „sind unter Strafe zu Stellen".

Auf eine ungenaue Umsetzung ins Strafgesetzbuch (StGB) beruft sich nun der Generalbundesanwalt. Das StGB stelle nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges ausdrücklich unter Strafe, nicht aber die anderen vom Grundgesetz als verfassungswidrig titulierten Handlungen gegen das friedliche Zusammenleben der Völker. Zwar bescheinigt auch das Bundesverfassungsgericht „wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassung wegen bereits nicht ‚vorbereitet' werden darf, so darf er nach offenkundigem Zweck der Regelung erst recht nicht geführt oder unterstützt werden", dennoch ist streng nach dem Wortlaut des StGB das Führen eines Angriffskrieges nicht strafbar. Die Bundesregierung handelte somit verfassungswidrig (und ebenso völkerrechtswidrig), ist aber strafrechtlich nicht zu belangen.

Bleibt der bislang unerledigte Grundgesetzauftrag, alle Handlungen gegen das friedliche Zusammenleben der Völker unter Strafe zu stellen. Doch welche Bundestagsmehrheit wird eine Änderung des StGBs in die Wege leiten, die das Handeln ihrer Regierung möglicherweise unter Strafe stellt.

u.we.

Der Generalbundesanwalt, Postfach 27 20, 76014 Karlsruhe

Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 14. Januar 2006 gegen den früheren

Bundeskanzler Schröder und andere wegen des Verdachts der Vorbereitung

eines Angriffskrieges

Sehr geehrter Herr Stenner,


die nunmehr über die Medien verbreiteten Informationen begründen -

unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt - keinen Anfangsverdacht wegen

eines Verbrechens der Vorbereitung eines Angriffskrieges. (...)

§ 80 Abs. 1 StGB lautet wie folgt:

"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem

die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und

dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland

herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe

nicht unter zehn Jahren bestraft". Nach dem eindeutigen Wortlaut der

Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der

Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von

anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist (..)

Folglich scheidet als möglicher Täter aus, wer sich erst bei oder nach

Kriegsausbruch in das kriegerische Unternehmen einschaltet.

(...)

Im Auftrag

(Schübel)

Grüne Initiative für einen Sparbeitrag der Ratsmitglieder fand keine Mehrheit

Wer in den Rat der Stadt Telgte gewählt wird, der verbringt eine Menge Freizeit damit, sich in verschiedensten Bereichen um die Belange unserer Stadt zu kümmern. Die Ratsmitglieder tun dies ehrenamtlich, das heißt, sie werden dafür nicht bezahlt.

Trotzdem bekommen sie - so hat es das Innenministerium in einem Erlass festgelegt - eine „Aufwandsentschädigung", mit der aller Aufwand abgegolten werden soll, der mit der Mandatsausübung verbunden ist. Diese Aufwandsentschädigung kann als monatliche Pauschale ausgezahlt werden und beträgt dann 179,- Euro. So wird es derzeit auch in Telgte gehandhabt.

Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit, die der Innenminister zulässt: Die monatliche Pauschale wird auf 96,- Euro reduziert, daneben gibt es dann ein Sitzungsgeld von 16,50 Euro. Da dies für den städtischen Haushalt eine kostengünstigere Variante darstellt, mit der etwa 8.000,- Euro jährlich eingespart werden könnten, hatten die GRÜNEN bereits in den Vorjahren eine Umstellung verlangt. Mit dem Argument, dies sei mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden, war dieser Vorstoß bisher abgelehnt worden.

In diesem Jahr verfolgte die grüne Ratsfraktion das Ziel einer Kosteneinsparung mit einem modifizierten Antrag: „Auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung des Innenministers NRW wird die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Ratsmitgliedern zum nächstmöglichen Zeitpunkt von einer monatlichen Pauschale in Höhe von 179,- € auf einen Monatsbetrag von 149,- Euro reduziert. Die entsprechende Genehmigung ist beim Innenminister zu beantragen."

Hintergrund: In der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.03.2003 führte die Verwaltung aus, dass der Rat eine Kürzung der Aufwandsentschädigungen für die Ratsmitglieder durchaus beschließen könne, dann allerdings eine Zustimmung des Innenministers erforderlich sei.

Von dieser Möglichkeit hätte der Rat nach Auffassung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN nunmehr Gebrauch machen sollen. Denn auf diese Weise wäre ohne zusätzlichen größeren Verwaltungsaufwand eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 15.000,- Euro (!) für den städtischen Haushalt erreichbar gewesen. Mit der beantragten Umstellung, so die Begründung der GRÜNEN, könnten die Fraktionen und jedes einzelne Ratsmitglied einen Beitrag zur Kostenbegrenzung und Einsparung öffentlicher Mittel leisten. Die eintretenden Kürzungen für die Ratsmitglieder dürften auch deshalb vertretbar sein, weil die Mittel ausdrücklich der Entschädigung eines tatsächlichen Mehraufwandes durch die Mandatswahrnehmung dienen sollen und keine wie auch immer geartete „Bezahlung" darstellen.

Auch dieser Argumentation folgte der Finanzausschuss Mitte März nicht. Lediglich die FDP schloss sich dem Antrag an, verwies dabei allerdings auch darauf, dass eine Kürzung der Aufwandsentschädigungen gerade kleinere Fraktionen überproportional treffe. Die „größeren" Fraktionen von CDU und SPD, aber auch die CWU/UWG hielten es noch nicht einmal für nötig, sich zu diesem Antrag zu äußern, oder eine Begründung für die Ablehnung zu liefern.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN bleiben trotzdem bei der Auffassung, dass der Rat einen eigenen Beitrag zur Einsparung städtischer Gelder leisten sollte, wenn er auf der anderen Seite schon in vielen Bereichen den Rotstift ansetzt oder auch ansetzen muss.

w.p.

Landesregierung muss endlich einen Stufenplan zur Realisierung ihrer bildungspolitischen Versprechungen vorlegen

Große Ankündigungen was die Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen angeht, sind Spezialität von CDU und FDP. All zu viel kommt allerdings nicht dabei heraus. Dies macht die Debatte zum SPD-Antrag "Landesregierung muss endlich einen Stufenplan zur Realisierung ihrer bildungspolitischen Versprechungen vorlegen" (Drucksache 14/1425) deutlich. Im Herbst vergangenen Jahres hatten CDU und FDP 1000 neue Stellen im Nachtragshaushalt geschaffen. Damit reagierten sie auf steigende Schülerzahlen. Zu einer Verbesserung des Status quo an den Schulen kam es damit nicht. Trotzdem verbucht die Landesregierung diese Stellen schon mal großzügig zur Einlösung ihres Wahlversprechens, 4000 neue Stellen in der Legislaturperiode zu schaffen. In 2006 gehen die Taschenspielertricks weiter. Noch im Dezember versprach Ministerpräsident Rüttgers 1000 zusätzliche Stellen. De facto werden jedoch nur 500 neue Stellen geschaffen. Dafür werden fleißig Nebelkerzen geworfen: Von 1610 neuen Stellen ist da die Rede, wobei umgeschichtete Stellen aus Vertretungsprogrammen etc. großzügig mitgerechnet werden. Letztlich verfährt die Landesregierung nach dem Muster "rechte Tasche - linke Tasche", indem sie Stellen, die für die Beratung und Unterstützung der Schulen zur Verfügung stehen, jetzt in den Schulkapiteln verbucht. Klar ist: Guter Unterricht interessiert CDU und FDP nicht. Der Verbesserung des Unterrichts wird durch die Stellenverlagerungen die Grundlage entzogen. Qualität wird gegen Quantität ausgespielt - und selbst bei der "Quantität", den Lehrerstellen, bleibt die Landesregierung weit hinter ihren Versprechungen zurück.

GRÜNE scheitern mit Antrag zu mehr Wettbewerb:

Versicherungsleistungen sollen nicht ausgeschrieben werden

Zu den Haushaltsberatungen für 2006 hatten die GRÜNEN unter anderem folgenden Antrag eingebracht: „Die Stadtverwaltung lässt alle bestehenden Versicherungen durch ein unabhängiges Maklerbüro (kostenlos) auf Versicherungsschutz und Kosteneffizienz überprüfen und/oder schreibt die bestehenden Versicherungsleistungen neu aus."

Was eigentlich selbstverständlich klingt und für die Stadt nur zu Vorteilen führen kann, stieß insbesondere bei CDU und FDP (!) auf Vorbehalte und Ablehnung. Man müsse doch die langfristige Bindung der Stadt an die Versicherungen berücksichtigen... Im übrigen werde ja immer 'mal wieder mit dem Versicherungsgeber „nachverhandelt".

Die grüne Ratsfraktion hatte mit einer anderen Stoßrichtung argumentiert: Versicherungsverträge werden in aller Regel als Dauerverträge mit jährlicher Kündigungs-möglichkeit abgeschlossen. Der Markt zeige, dass sich eine Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge in regelmäßigen Abständen lohne. Durch die Möglichkeiten, die sich durch den zunehmend stärker werdenden Wettbewerb bieten, seien sowohl inhaltliche als auch prämienmäßige Verbesserungen in vielen Fällen möglich. Dabei sei festzustellen, daß gerade in den letzten Jahren neue, für Kommunen sehr interessante Versicherungskonzepte auf den Markt gebracht worden sind.

Angesichts der Haushaltslage wäre es aus Sicht der GRÜNEN unumgänglich, diese Situation zu nutzen, um mögliche Optimierungen herbeizuführen. Gerade weil der Versicherungsschutz einer Kommune in der Regel historisch gewachsen ist und sich zumeist an einem Versicherer orientiert, sind Ausschreibungen - sofern sie überhaupt stattgefunden haben - lediglich mit dem Ziel durchgeführt worden, beim eigenen Versicherer Zugeständnisse in Preis und Leistung zu erhalten. Eine Ausschreibung der Versicherungsleistungen ist darüber hinaus auch durch das Vergaberechtsänderungsgesetz zum 01.01.1999 vorgeschrieben.

All diese Argumente fruchteten bei den sonst vehementen Verfechtern von „Freiheit und Wettbewerb" wenig, der Antrag wurde im Finanzausschuss abgelehnt.

w.p.

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