Antrag zu sozial-ökologischer Vergabepraxis

01.01.70 –

Der Öffentlichen Hand kommt in besonderem Maße eine Verantwortung bei der Einhaltung internationaler Normen und Gesetze zu. So sind die ILO-Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung) für alle ILO-Mitgliedsstaaten – also auch für Deutschland – völkerrechtlich bindend. Mit einem Beschaffungsvolumen von mehr als 360 Mrd. Euro jährlich, von dem allein die Kommunen 60 Prozent verantworten, können die Kommunen – und somit auch die Stadt Telgte – wichtige Impulse für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln geben und darüber hinaus eine Vorbildfunktion für das Konsumverhalten aller Bürger wahrnehmen.

Durch die Umsetzung dieser Vergabekriterien setzt sich die Stadt aktiv für die Herstellung ihrer Verbrauchsgüter unter menschenwürdigen Bedingungen ein.

Sie schließt sich damit einer Reihe von Kommunen in NRW an, die einen diesbezüglichen Beschluss schon gefasst haben – darunter Dinslaken, Bonn, Köln, Kamen, Düsseldorf, Neuss.

Mit einer sozial-ökologischen Vergabepraxis orientiert sich die Stadt Telgte somit nicht nur an bestehenden Gesetzen, sondern trägt auch zu einer positiven eigenen Imagebildung bei, da insbesondere der Faire Handel bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern eine Zustimmung erhält.

Die gesetzliche Grundlage für eine derartige Umstellung des Beschaffungswesens wurde mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ vom April 2009 geschaffen; Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung gibt der Deutsche Städtetag mit seinem Leitfaden „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“. Des Weiteren helfen eine Reihe von unabhängigen Siegel- und Überprüfungseinrichtungen bei der Auswahl sozial-ökologisch hergestellter Produkte, wie „Fair Trade“ (Kaffee, Lebensmittel aller Art, Kleidung u.v.m.), Flower Label Program (Blumen), „Fair Wear Foundation (Arbeitskleidung), „Xertifix“ (Pflastersteine) oder „Aktion fair spielt“ (Spielzeug), um nur einige zu nennen. Die christliche Initiative Romero (CIR) mit Sitz in Münster berät ebenfalls Kommunen in der Vorbereitung und Umsetzung eines solchen Beschlusses.

 

Eine Veränderung der Vergaberichtlinien im o. g. Sinne ist ein erster Schritt, die Entscheidung zum Beitritt als Fair-Trade-Town für die Aktivitäten der Verwaltung zu konkretisieren.

 

 

Der Rat der Stadt Telgte möge beschließen:

 

  • Die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Telgte werden so verändert, dass soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden müssen. Die Vergaberichtlinien werden im Sinne einer sozial-ökologischen und fairen Beschaffung regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
  • Als Mindestkriterien für eine ausreichende Berücksichtigung dieser Kriterien soll die Einhaltung sozialer Mindeststandards gemäß den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie – soweit anwendbar – die Kriterien des „Fairen Handels“ gelten.
    • Als Umstellungszeitraum werden zwei Jahre angesetzt. Innerhalb dieser Zeit haben alle Lieferanten die entsprechenden unabhängigen Nachweise zu erbringen. Dabei muss jeweils auf die Nachweise mit den höchsten Standards zurückgegriffen werden, wie z.B. Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder Initiative, Fairer Handel, etc.
    • Im Erprobungszeitraum wird sich vorrangig auf die Produktgruppen Arbeitsbekleidung, Spielzeug, Blumen, Steine und Lebensmittel konzentriert. Es wird angeregt, je Produkt ein Pilotprojekt durchzuführen.
    • Die Steuerungsgruppe „Fair Trade Town“ wird gebeten, sich mit ihrem know-how an der Entwicklung und Umsetzung dieser veränderten Vergaberichtlinien zu beteiligen. Es wird darüber hinaus angeregt, dass die Verwaltung bei Fragen zur Nachweispflicht und Kontrolle der Auftragnehmer mit den bundesweit agierenden Produktkampagnen zusammenarbeitet und Expertenmeinungen zu den einzelnen Produkten einholt.
      • Der Rat der Stadt Telgte ist jährlich von der Verwaltung über die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Umstellung zu unterrichten. Dabei soll durch konkrete Zahlen belegt werden, für welche Produkte und in welchem Prozentumfang die neuen Vergaberichtlinien umgesetzt wurden.
      • Städtische Gesellschaften, Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen werden angeregt, entsprechend zu verfahren. Insbesondere wirken die städtischen Vertreter in den jeweiligen Aufsichtsgremien auf eine Umsetzung dieser Regelungen hin. Auch über diese Entwicklung wird gegenüber dem Rat Rechenschaft abgelegt.

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