Aussetzen der KAG-pflichtigen Maßnahmen

Mit Beschluss vom 02.07.2019 hat die Landesregierung erklärt die Anlieger*innenkosten für Maßnahmen nach dem KAG zu halbieren. Hierfür werden aus dem Landeshaushalt jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt, damit die Kosten für die Modernisierung von Straßen für die Anwohner*innen im Rahmen gehalten werden. Die GRÜNE Ratsfraktion begrüßt dieses Vorgehen grundsätzlich. Auch, dass ein neues Förderprogramm aufgelegt werden soll, mit dem nicht nur die Anlieger*innenbeiträge reduziert, sondern auch die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgeglichen werden sollen ist zu begrüßen. Die GRÜNE Ratsfraktion verweist jedoch schon jetzt auf den Grundsatz der Konnexität und wird darauf achten, dass die Mehrkosten durch die Gesetzesänderung nicht ohne finanzielle Kompensationen bei der Stadt Telgte verbleiben werden. Die bisherigen Anlieger*innenbeiträge sollen neu gestaffelt und die Berechnung vereinfacht werden, was zu einer größeren Transparenz führen wird. Die bisherige Beschlusslage des Rates der Stadt Telgte sieht vor, dass die Verwaltung nach dem günstigsten Modell nach der KAG abrechnen soll. Fraglich ist jedoch, welche konkreten Auswirkungen die geplante Änderung der KAG auf diese Beschlusslage haben wird. Die GRÜNE Ratsfraktion fordert daher, bis zur Klarheit über diese Auswirkungen, keine KAG Maßnahmen, die von der neuen Regelung erfasst werden oder erfasst werden könnten, abzurechnen. Sollte die Durchführung oder Beendigung einer laufenden KAG Maßnahme diese Kostenpflicht auslösen, so ist hier eine geeignete Übergangslösung vorzuschlagen und ebenfalls im Bauausschuss am 12.09.2019 hierüber zu berichten.

03.07.19 –

Mit Beschluss vom 02.07.2019 hat die Landesregierung erklärt die Anlieger*innenkosten für Maßnahmen nach dem KAG zu halbieren. Hierfür werden aus dem Landeshaushalt jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt, damit die Kosten für die Modernisierung von Straßen für die Anwohner*innen im Rahmen gehalten werden. Die GRÜNE Ratsfraktion begrüßt dieses Vorgehen grundsätzlich. Auch, dass ein neues Förderprogramm aufgelegt werden soll, mit dem nicht nur die Anlieger*innenbeiträge reduziert, sondern auch die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgeglichen werden sollen ist zu begrüßen. Die GRÜNE Ratsfraktion verweist jedoch schon jetzt auf den Grundsatz der Konnexität und wird darauf achten, dass die Mehrkosten durch die Gesetzesänderung nicht ohne finanzielle Kompensationen bei der Stadt Telgte verbleiben werden. Die bisherigen Anlieger*innenbeiträge sollen neu gestaffelt und die Berechnung vereinfacht werden, was zu einer größeren Transparenz führen wird. Die bisherige Beschlusslage des Rates der Stadt Telgte sieht vor, dass die Verwaltung nach dem günstigsten Modell nach der KAG abrechnen soll. Fraglich ist jedoch, welche konkreten Auswirkungen die geplante Änderung der KAG auf diese Beschlusslage haben wird. Die GRÜNE Ratsfraktion fordert daher, bis zur Klarheit über diese Auswirkungen, keine KAG Maßnahmen, die von der neuen Regelung erfasst werden oder erfasst werden könnten, abzurechnen. Sollte die Durchführung oder Beendigung einer laufenden KAG Maßnahme diese Kostenpflicht auslösen, so ist hier eine geeignete Übergangslösung vorzuschlagen und ebenfalls im Bauausschuss am 12.09.2019 hierüber zu berichten.

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