Haushaltseinbringung des Bürgermeisters

Wolfgang Pieper hat in der Ratssitzung am 31.10.2019 den Entwurf für den städtischen Haushalt 2020 eingebracht. Die ganze Haushaltsrede finden Sie hier: "Die Inhalte, Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem HH-Entwurf 2020 machen einmal mehr deutlich: Telgte ist eine bunte, vielfältige und lebenswerte – eben eine großartige Kleinstadt! Stillstand wäre daher in vielen Bereichen ein Rückschritt, Veränderung und zukunftsgerichtetes politisches Handeln sind eine Daueraufgabe für die Parteien, die Ratsfraktionen und selbstverständlich für die Verwaltung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die in allen Bereichen der Verwaltung und der sonstigen Dienststellen vom Bauhof und den Schulen über die städtische Kita und das Waldschwimmbad bis zur Bücherei und der Musikschule unermüdlich tätig sind. [..] Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, dass Telgte die Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte gut bewältigen kann."

01.11.19 –

Einbringung des Haushaltsentwurfes 2020 in der Sitzung des Rates am 31.10.2019

Wolfgang Pieper

  

Es gilt das gesprochene Wort

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Ratsmitglieder,

 

die wesentlichen Eckdaten und Aussagen des Haushaltsentwurfs 2020, den wir Ihnen heute zur Beratung vorlegen, möchte ich gleich zu Beginn nennen:

 

Ø  Der Haushalt hat im Ergebnisplan ein Ertragsvolumen von 43.000.400,- Euro,

Ø  Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 45.783.400,- Euro.

Ø  Der Haushaltsentwurf ist gemäß § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW fiktiv ausgeglichen durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.783.000,- Euro.

Ø  Eine Veränderung der Allgemeinen Rücklage ist damit nicht erforderlich.

Ø  Dies gilt in der mittelfristigen Finanzplanung auch für das Jahr 2021; dessen Planergebnis durch die Allgemeine Rücklage ausgeglichen werden kann;
für die Jahre 2022 und 2023 sind Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von jeweils rd. 2,5 Mio. Euro geplant. Hier liegen selbstverständlich Risiken, ob die dann erforderliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wirklich realisiert werden muss, hängt von den Jahresergebnissen 2019 ff. ab.

Ø  Eine Anhebung der kommunalen Steuern und insbesondere der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer wird nicht vorgeschlagen.

 

Es gibt trotz der eben genannten Risiken für die Zukunft derzeit durchaus sehr positive Rahmenbedingungen für die Haushaltslage der Stadt Telgte:

 

-       Die Steuerkraft der Stadt Telgte ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, das schlägt sich in exorbitant guten Ergebnissen der Gewerbesteuer nieder.
Kehrseite der Medaille ist einerseits ein völliges Versiegen der Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen und – bedingt durch das System der Umlagegrundlagen – ein erneuter Anstieg der Kreisumlage, die für 2020 eine Rekordhöhe von 15.300.400,- Euro erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Ansatz der Kreisumlage damit um rd. 1.782.300 €.
Zur Verdeutlichung: Ein ganzes Drittel (!) unserer Aufwendungen fließt in Raten auf das Konto des Kreises Warendorf.

-       Entgegen der mittelfristigen Erwartungen vor fünf, acht oder zehn Jahren konnte das Eigenkapital der Stadt Telgte durch gute Jahresabschlüsse und durch strukturelle Veränderungen im NKF gestärkt und die Ausgleichsrücklage aufgefüllt werden.

-       Alle Jahresabschlüsse seit 2010 konnten gegenüber der Haushaltsplanung besser ausfallen, in den Jahres 2011 und 2012 sowie in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden sogar positive Abschlüsse erwirtschaftet.

[Der Jahresabschluss 2018 zeigte sich mit einem positiven Ergebnis von rd. 5,7 Mio. Euro gegenüber der Planung um rd. 7,4 Mio. € verbessert. Aufgrund der hohen Liquidität in 2018 konnte auf die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung in 2018 weitestgehend verzichtet werden. Im laufenden Haushaltsjahr, das sich ebenfalls sehr gut und planmäßig entwickelt, scheint eine Inanspruchnahme der Kreditermächtigung ebenfalls nicht nötig zu werden. Insbesondere die mit rd. 3,9 Mio. Euro über dem Planansatz liegenden Erträge aus der Gewerbesteuer lassen auch 2019 ein gutes Jahresergebnis erwarten – sollte es gar mit einer schwarzen Zahl abschließen, würde daraus die Ausgleichsrücklage weiter gestärkt. Gesicherte Erkenntnisse darüber liegen aber erst nach der Feststellung des Jahresergebnisses 2019 vor.]

-     Ohne eine Anhebung der Realsteuerhebesätze gelingt es uns auch im kommenden Jahr, in erheblichem Maße in die kommunale Infrastruktur zu investieren, in Gemeindestraßen, Wirtschafts- und Radwege, in die Schulen und Betreuungsangebote und nicht zuletzt in den kommunalen Gebäudebestand. Hier gibt es – auch ausweislich der Prüfungsbemerkungen der Gemeindeprüfungsanstalt – einen deutlichen Nachholbedarf. Und eine heute geschaffene gute kommunale Infrastruktur stärkt die Stadt für die Zukunft, und sie kommt allen Menschen in Telgte zugute.

 

-     Da das geplante Investitionsvolumen in 2020 in Höhe von rd. 12,8 Mio. € erheblich über dem Umfang der Abschreibungen in Höhe von rd. 4 Mio. € liegt, hat dies eine positive Wirkung auf das städtische Anlagevermögen zur Folge. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich nach Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen der Aufwand für die Abschreibungen auch entsprechend erhöhen wird. Die höheren Abschreibungen wurden im Haushaltsplanentwurf 2020 in der mittelfristigen Planung bereits mit eingeplant

 

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Telgte im Jahr 2018 festgestellt, dass die Stadt Telgte nicht in der Lage ist, steigende Aufwendungen aus eigener Kraft kompensieren zu können. Die stark schwankenden Jahresergebnisse zeigen, wie sehr die Stadt Telgte von den konjunkturanfälligen Einnahmen wie z. B. der Gewerbesteuer abhängig ist.

 

Haushaltswirtschaftliche Risiken liegen aber nicht nur in den stark schwankenden Einnahmen. Die gpaNRW hat auch die Unterhaltung der Verkehrsflächen untersucht und festgestellt, dass die Stadt Telgte in den vergangenen Jahren nicht in der Lage war, durch Investitionen dem regelmäßigen Werteverzehr durch Abschreibungen ausreichend entgegenzuwirken. Daher gilt es, neben der Bereitstellung der erforderlichen neuen Infrastruktur auch die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und den Bedarfen anzupassen.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Gestaltungsaufgabe darin bestehen, die für die weitere Entwicklung der Stadt geplanten Investitionsvorhaben so zu priorisieren und auf der Zeitachse einzuordnen, dass es insgesamt mittel- bis langfristig zu keinem unangemessenen Anstieg der Verschuldung kommt. Darüber hinaus sollten die aktuell noch guten finanziellen Rahmenbedingungen genutzt werden, um das strukturelle Defizit der Stadt Telgte in Höhe von rd. 2 Mio. € nicht noch auszuweiten.

 

 

Ich möchte hier nur einige wenige Schwerpunktthemen des Haushaltsentwurfes 2020 herausgreifen und verweise zu den Einzelheiten auf den sehr informativen Vorbericht und die Erläuterungen zu den Einzelbudgets:

 

ØFür 2020 wird mit Zuweisungen des Landes gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten in Höhe von rd. 1.089 T€ für rd. 105 Flüchtlinge, die noch im laufenden Asylverfahren sind, gerechnet. Seit dem Jahr 2017 erfolgt eine personenscharfe Auszahlung der FlüAG-Pauschale pro Monat. Auch die Erhöhung der Kostenpauschale um 4% ab 2018 von 10.000 € auf insgesamt 10.392 € pro Person pro Jahr wurde bei der Planung berücksichtigt.

Dennoch ist und bleibt es ein Skandal, dass das Land NRW zwar die tatschlichen Unterbringungskosten für Geflüchtete evaluiert und schon 2018 festgestellt hat, dass diese im Schnitt bei über 12.000,- Euro pro Person und Jahr liegen, die Erstattung dieser Kosten aber bisher noch immer nicht erfolgt.
Ebenso unverständlich ist es, dass das Land für geduldete Geflüchtete ab dem 4. Monat ihres Aufenthaltes in den Kommunen die Kosten gar nicht mehr erstattet!

Ø  Die Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke (sog. „Migrationspauschale“) soll ab dem Jahr 2020 die bisherige Integrationspauschale ersetzen. Gleichzeitig hat der Bund beschlossen, das Volumen deutlich von 2 Mrd. € in 2019 in 2020 auf 700 Mio. € und 500 Mio. € in 2021 abzusenken. Da diese Mittel nach dem sog. Königsteiner Schlüssel verteilt werden, würden in 2020 auf das Land NRW nur noch ca. 140 Mio. € (430 Mio. € in 2019) und in 2021 nur noch rd. 100 Mio. € entfallen. Die Stadt Telgte erwartet unter diesen geänderten Rahmendaten eine Zuweisung in Höhe von rd. 140.000 €.

Ø  Einen Schwerpunkt der Investitionen wird in den kommenden Jahren die räumliche Ertüchtigung, Erweiterung und Modernisierung der Telgter Schulen darstellen. Derzeit werden die aufgrund steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und der gestiegenen Anforderungen an Betreuungsangebote erforderlichen Raumbedarfe in einem moderierten Verfahren gemeinsam mit den Schulen ermittelt und den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
Schon jetzt ist absehbar, dass in den nächsten fünf bis acht Jahren ein Investitionsvolumen von geschätzt zwischen 5 und 10 Mio. Euro für die Grundschulen und für unsere beiden weiterführenden Schulen ansteht – Investitionen im wahrsten Sinne des Wortes in die Zukunft unserer Stadt!

Ø  Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ werden ferner Kredite für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schul-infrastruktur zur Verfügung gestellt. Sowohl investive als auch ergebniswirksame Maßnahmen dürfen also aus Mitteln des Programms finanziert werden. Die Stadt Telgte erhält aus diesen Mitteln einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.014.560 €, der in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich in Höhe von rd. 253.600 € abgerufen werden kann.

Die Verwendung der Mittel in den Jahren 2017 und 2018 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Telgte am 19.10.2017 beschlossen. Die Maßnahmen (Anbau von Verwaltungs- und Sanitärräumen an der Brüder-Grimm-Schule und die Nachrüstung der IT-Struktur des Maria-Sybilla-Merian-Gymnasiums mit interaktiven Displays) wurden in 2018 abgeschlossen.

Für die Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur in allen Telgter Schulen soll in den Jahren 2019 und 2020 neben dem Breitbandausbau auch die Verkabelung, der WLAN-Ausbau etc. geprüft und ein Konzept erarbeitet werden. Da die Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur überwiegend ergebniswirksam verwendet werden sollen, wurden die Mittel in Höhe von 253.600 € im Teilergebnisplan 41 Schulische Angelegenheiten veranschlagt.
Das Digitalisierungskonzept für die Telgter Schulen für die Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wurde vom Rat der Stadt Telgte in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen.

 

Ø  Die Landesregierung NRW hat inzwischen die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen“ erlassen. Gefördert werden u.a. der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, schulisches WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, schulgebundene mobile Endgeräte. Anders als bei dem Programm „Gute Schule 2020“ müssen Förderanträge bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden in Höhe von 90% gefördert. Der Stadt Telgte wurde ein sog. Schulträgerbudget in Höhe von rd. 596.200 € zugeteilt für das bis zum 31.12.2020 Anträge eingereicht werden können. Die Umsetzung der Maßnahmen kann bis zum Jahr 2024 erfolgen. Da für jeden Förderantrag ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept von der Schule und dem Schulträger erstellt werden muss, wurden die Mittel zunächst pauschal in Höhe von 100.000 € pro Jahr ab 2020 veranschlagt.

Ø  Für die komplette Sanierung der Dreifachsporthalle am Schulzentrum können die bereits bewilligten Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in Höhe von rd. 707.200 € verwendet werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll Ende März 2020 beginnen und im Herbst abgeschlossen sein, daher wurde auch die Zuweisung für 2020 eingeplant. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die energetische Sanierung des Gebäudes, das wir damit auf den neuesten Stand bringen werden.

Ø  Für 2020 neu veranschlagt wurden die Elternbeiträge der Förder- und Betreuungsmaßnahme „Schule Acht bis Eins“ an den Grundschulen in Höhe von rd. 27.600 € für den Zeitraum August bis Dezember 2020, wobei für den Monat August kein Beitrag erhoben werden soll. Wie bereits in den Sitzungen der Haupt- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 19.03.2019 und dem Rat der Stadt Telgte am 04.04.2019 berichtet wurde, ist die Finanzierung der Betreuungsmaßnahme „Schule Acht bis Eins“ aus Beiträgen und Zuweisungen des Landes für die Träger der Betreuungsmaßnahme nicht auskömmlich. Um auch weiterhin eine gute und angemessene Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, ist es erforderlich, den Betreuungsschlüssel auf 1,5 Betreuer/Betreuerinnen pro Gruppe anzuheben. Die Finanzierung dieser höheren Betreuungskosten sollte nach Auffassung der Verwaltung anteilig durch eine moderate Anhebung und Einkommensstaffelung der Elternbeiträge erfolgen. Da eine Beschlussfassung über die Erhebung der Elternbeiträge bisher noch nicht erfolgt ist, wurde für die Berechnung des Ansatzes in 2020 die derzeitige Pauschale von 30 € pro Monat zu Grunde gelegt. Für die Folgejahre wird vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat mit Einnahmen in Höhe von rd. 75.900 € gerechnet.

Ø  Für die Planung und Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen e-Government-Regelungen und Digitalisierungsmaßnahmen wurde für 2020 ein Pauschalansatz in Höhe von rd. 60.000 € in den Haushalt eingestellt. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um rd. 25.000 € erhöht. Für die Unterstützung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Einführung einer neuen Software für das Rechnungswesen wurden einmalig für 2020 Mittel in Höhe von rd. 15.000 € bereitgestellt.

Auf der Basis der mit dem Rat und Mitarbeiter/innen der Verwaltung erarbeiteten Digitalisierungsstrategie wollen wir die Stadtverwaltung und die Stadt Schritt für Schritt und zielgerichtet auf die digitale Zukunft einstellen, die ja längst in allen Bereichen gelebt wird. Dass dies nur mit externer fachlicher Unterstützung möglich sein wird, war dabei Konsens. Da der Prozess aber auch verwaltungsintern strukturiert und systematisch abgearbeitet werden muss, schlagen wir Ihnen für diesen Aufgabenkanon eine Berücksichtigung im Stellenplan vor.

Ø  Für die Konzepterstellung, die Durchführung eines Werkstattverfahrens und die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Dümmert-Parks wurden insgesamt Mittel in Höhe von 395.000 € (2020 = 60.000 €, 2021 = 335.000 €) veranschlagt. Hierbei sollen insbesondere die Wege im Dümmert Park neu gestaltet, die Grünstrukturen ergänzt, der Spielbereich deutlich aufgewertet und Ruhezonen geschaffen werden.
Allein für die Planung und den Bau eines neuen Kinderspielplatzes im Dümmert wird mit Zuweisungen des Landes im Rahmen der Städtebauförderung in Höhe von rd. 200.000 € gerechnet. Die Kosten wurden auf rd. 250.000 € geschätzt. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen.

Ø  Nachdem in diesem Jahr der Geh- und Radweg an der Wolbecker Straße bis zur Siemensstraße sowie die Verbreitung des Gehweges in Westbevern-Dorf fertiggestellt werden sollen, die Maßnahmen Bahnseitenweg, Radweg Galgheide im Rahmen der Veloroute Telgte – Münster und auch der Radweg von der Emsbrücke bis Haus Langen als wichtige Radwegeverbindung abgeschlossen sind, sollen in den nächsten Jahren weitere Verbesserungen für die Radinfrastruktur erfolgen. Unter anderem für den Bereich Münstertor, für die Fortsetzung des Radweges von Pollerts Kreuz bis zum Stadtgebiet Münster, für den letzten Lückenschluss der Veloroute Telgte – Münster auf dem Stadtgebiet Telgte und eine Ertüchtigung einzelner Abschnitte der 100-Schlösser-Route sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung.

Ø  Die Aufwertung und der Ausbau der Radinfrastruktur ist Teil der Klimaschutzstrategie der Stadt Telgte. Mit dem Beschluss des Rates, den sogenannten Klimanotstand auszurufen, haben alle Fraktionen deutlich gemacht, dass wir gemeinsam noch ernsthafter und konsequenter an der Umsetzung der Klimaziele auf der Basis der Beschlüsse von Paris arbeiten wollen. Dazu soll eine Strategie erarbeitet werden, wie die Stadt Telgte bis 2040 klimaneutral werden und welche CO2-Absenkungspfade dafür beschritten werden müssen.
Wenn diese Ziele nicht nur Rhetorik bleiben sollen, wird das in den nächsten Jahren Geld kosten. Möglicherweise viel Geld. Teurer allerdings, das lässt sich heute schon ohne Übertreibung sagen, würde ein Zuwarten, ein Nichtstun, ein Wegschauen werden. Vorausschauender Klimaschutz und gezielte Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung sind daher auch unter diesen wirtschaftlichen Gesichtspunkten hoch sinnvoll.

Nach meiner Überzeugung werden wir die städtischen Klimaschutzziele hinsichtlich der Nutzung Erneuerbarer Energien nicht ohne zumindest einige weitere Windkraftanlagen realisieren können. Dazu möchten wir Ihnen zum Planungsausschuss Ende November eine Entscheidungsgrundlage zur Beratung unterbreiten, damit wir wieder Bewegung in dieses Thema hineinbekommen.
Für Aufwendungen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen wurden im Haushaltplan 2020 Mittel in Höhe von rd. 37.000 € berücksichtigt. Gegenüber dem Ansatz 2019 wurden die Mittel um rd. 34.500 € erhöht, sie sollen u.a. für Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbaren CO2-Ausstoß, Honorare für die Beratung bei Spezialthemen, für die Erarbeitung einer Strategie zum Thema „Klimaneutralität“ und die Weiterführung des eea-Prozesses verwendet werden. Für 2021 wurde der Ansatz in Höhe von rd. 33.400 €, für 2022 in Höhe von rd. 33.800 € und für 2023 in Höhe von rd. 34.200 € fortgeschrieben.

Ø  Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die umweltfreundlichere und energetisch effizientere sowie betriebswirtschaftlich sinnvolle LED-Technik wurden die HH-Ansätze deutlich angehoben. Bei den bisherigen Schritten hätte die vollständige Umstellung rd. 20 Jahre gedauert. Wir verkürzen diese Umstellung mit einem Ansatz von 200 T€ pro Jahr auf rd. 7 Jahre und streben damit eine Reduzierung der Stromkosten von bis zu 100 T€ an.

ØNeben den Zuweisungen im Bereich der Schul-, Sport-, Feuerschutzpauschale und der allgemeinen Investitionspauschale wurden Zuweisungen des Landes aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für den Bau eines gesicherten Bahnüberganges an der Warendorfer Straße in Höhe von insgesamt rd. 1.285.000 € (2020, 2021 = 642.500 €) veranschlagt.

Auf Grund der geplanten Schließung von Bahnübergängen an der Warendorfer Straße und des Neubaus eines gesicherten Bahnübergangs im Bereich der Hofstelle „Wallfahrt“ ist es erforderlich, neue Wirtschaftswege für die Anbindung der betroffenen Anlieger zu bauen. Der Anteil der Stadt Telgte beläuft sich auf rd. 286.700 €. Für diesen Anteil erwartet die Stadt Telgte eine Förderung in Höhe von 200.700 € (70%) in 2021. Ebenso wird mit einer Erstattung der Grunderwerbskosten in Höhe von rd. 40.000 € in 2021 gerechnet.

Wenn jetzt alles nach Plan läuft, können die technisch nicht gesicherten Bahnübergänge im ersten Abschnitt (Haus Droste) geschlossen und der neue, durch eine Büstra-Anlage gesicherte Übergang von der Tangente Süd-Ost zur Warendorfer Straße im nächsten Jahr realisiert werden.
Der Abschnitt „Wallfahrt“ befindet sich nunmehr im Planfeststellungsverfahren, die Realisierung der hier vorgesehenen Maßnahmen soll in 2022/23 erfolgen.
Wenn auch auf dem Gebiet der Stadt Münster die Schließung, Sicherung und Zusammenlegung der Bahnübergänge voranschreitet, kommen wir dem Halbstundentakt auf der Schiene große Schritte näher.

ØEin Wort zum aktuellen Stand für das künftige Baugebiet „Telgte-Süd“: Telgte benötigt dringend Wohnraum, bezahlbaren Wohnraum und ein Angebot an zukunftsfähigen Wohnformen. Das klassische Einfamilienhaus-Quartier ist da selbstverständlich nicht mehr das Maß aller Dinge.
Die Planung für Telgte-Süd zeichnet sich dadurch aus, dass hier mit einer deutlich höheren Dichte der Wohneinheiten, der Schaffung von 30 Prozent sozial gefördertem Wohnangebot bei gleichzeitig hoher städtebaulicher Qualität und einer unter Klimagesichtspunkten zukunftsweisenden Ausrichtung ein sehr gutes und zugleich maßvolles Angebot geschaffen werden kann.

Die komplexen Herausforderungen dieses Wohngebietes sind in den zurückliegenden drei Jahren intensiv bearbeitet und vorangetrieben worden. Dass uns jetzt das Ergebnis der Geruchsimmissionsuntersuchungen die Realisierung des dritten Bauabschnittes aus der Hand schlägt, ist durchaus bitter.

Bei näherer Betrachtung könnten allerdings die Vorteile dieser modifizierten Planung mit nur zwei Bauabschnitten überwiegen:
Erstens sinkt der Aufwand, da Flächenankäufe und Wertausgleich für den 3. BA entfallen. Dadurch können voraussichtlich auch die künftigen Baulandpreise in diesem Quartier gegenüber der Ursprungsplanung sinken.
Zweitens entfällt eine aufwändige Um- und Neugestaltung der Anlagen zur Regenrückhaltung und Entwässerung im nordöstlichen Teil des bisherigen Plangebietes.
Drittens können durch Umplanung auch weiterhin rund 300 Wohneinheiten entstehen.
Und viertens lässt sich durch eine zeitliche Streckung der verbleibenden beiden Bauabschnitte das Wachstum der Stadt Telgte moderat und maßvoll gestalten.
Wenn wir politisch einig sind, kann das Bauleitplanverfahren im kommenden Jahr abgeschlossen werden, kann in 2020 auch die Umlegung und Bodenordnung in Rechtskraft gebracht werden, kann in 2021 die Tangente um Telgte-Süd gebaut und sodann mit der inneren Erschließung des Quartiers begonnen werden.

ØDie Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 12,8 Mio. € und weiteren 24,9 Mio. € in Jahren 2021 bis 2023 stellen ein sehr ambitioniertes Investitionsvolumen dar. Die schwankende Entwicklung über den gesamten Darstellungszeitraum hängt im Wesentlichen sowohl mit dem Planungs- wie auch dem Umsetzungsstand der Maßnahmen zusammen.
Die Ausweisung neuer Baugebiete in Telgte, Westbevern aber auch den umliegenden Gemeinden erfordert aus den sich daraus ergebenden steigenden und veränderten Anforderungen die Anpassung der Infrastruktureinrichtungen z. B. Straßen, Schulen, Kindergärten, Naturschutz etc.. Die hohen Investitionskosten entfallen daher im Wesentlichen auf die Baumaßnahmen und den Erwerb von Grundstücken.

Für die Erschließung von sechs städtischen Grundstücken im Wohnbaugebiet Lütke Esch II wurden Erschließungskostenbeiträge, die an einen Erschließungsträger gezahlt werden sollen, in Höhe von rd. 264.100 € eingeplant.

Die Kosten für den Erwerb von Ökowerteinheiten, die für die Planung der Wohnbaugebiete wie z. B. in Telgte Süd und für Lütke Esch II in Westbevern zwingend erforderlich sind, belaufen sich auf insgesamt 1.349.600 € (2019 = 488.000 €, 2020 = 848.000 €, 2023 = 13.600 €). Auf die Ausführungen in der SVL Nr 6 2019/046 und in der SVL Nr 6 2019/075 wird hingewiesen.

Weiterhin wurden für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für den allgemeinen Flächenpool Mittel in Höhe von rd. 300.000 € eingestellt. Da eine weitere Siedlungs- und/oder Gewerbegebietsentwicklung nur möglich ist, wenn städtische Flächen zum Tausch bzw. für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stehen, muss die Stadt wie in jüngster Vergangenheit Vorsorge treffen, um handlungsfähig zu bleiben.

Ø  Veränderungen im Stellenplan

Vor dem Hintergrund der hier angerissenen Aufgabenfelder sieht der Stellenplanentwurf 2020 ein moderates Mitwachsen im Umfang von rd. 2,1 Vollzeitstellen vor. Neben saldierten Veränderungen, die Sie den Erläuterungen zum Stellenplan entnehmen können, sind das zwei neue Stellen: Einerseits für die Begleitung und Umsetzung der angesprochenen Digitalisierungsstrategie und des Stadtentwicklungskonzeptes, und andererseits für die fachliche Unterstützung des Gebäudemanagements durch eine Techniker/innen-Stelle.

Zusammen mit den Anpassungen des Stellenplanes aus den beiden Vorjahren erreichen wir damit eine personelle Besetzung, die die wachsenden Aufgabenumfänge spiegelt. Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung scheinen aber zugleich weitere Spielräume für die Schaffung von Personalstellen nicht mehr gegeben zu sein. Tarifliche Steigerungen, Altersvorsorgeaufwendungen, Stellenanhebungen und Stufenaufstiege stellen auch so schon hohe Anforderungen an das Personalkostenbudget.

Insofern ist die zunehmende Aufgabenmenge und -dichte vor dem Hintergrund eines stagnierenden Personalkorsetts stets neu zu priorisieren.

Ø  Die Zuweisung an den Wasser- und Bodenverband Telgte in Höhe von 150.000 € ergibt sich aus dem Haushaltsplan des Verbandes. Da der Wasser- und Bodenverband Telgte als Körperschaft des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, die Unterhaltungsarbeiten an den Verbandsgewässern auszuschreiben und dafür zunächst ein Leistungsverzeichnis der Verbandsgewässer erstellt werden muss, wurde die Zuweisung der Stadt Telgte von bisher 120.000 € auf 150.000 € erhöht.

Ø  Im Jahr 2020 begehen die Städtepartnerschaften der Stadt Telgte mit Tomball, Stupino und Polanica ihr 25-jähriges bzw. 20-jähriges Jubiläum. Für Besuche in Partnerstädten, den Empfang der Delegationen hier in Telgte, die Unterbringung der Gäste etc. sind im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von rd. 25.000 € vorgesehen.

Ø  Ein kulturelles Highlight wird im kommenden Jahr die erneute Ausstellung der „Alltagsmenschen“ der Künstlerin Christel Lechner sein. Mit der großzügigen Unterstützung der Kulturstiftung der Sparkasse Münsterland-Ost und durch viele größere und kleinere Spenden ist die Finanzierung möglich geworden. Die Ausstellung wird vermutlich wieder zehntausende Gäste in unsere Stadt locken – das tut insbesondere die Historischen Altstadt und den dortigen Akteuren, aber eben auch der ganzen Stadt gut!

Ø  In diesem Jahr hat die städtische Musikschule ihr 50-jähriges Jubiläum durch eine Fülle von besonderen Veranstaltungen, Auftritten und Konzerten gefeiert. Insbesondere das Jubiläumskonzert im September hat die ganze Vielfalt und Breite des musikalischen Angebotes und der Freude an der Ausübung der Musik herausgestellt.
Hier möchte ich deshalb den Musikschullehrerinnen und -lehrern, aber in ganz besonderem Maße dem Leiter der Musikschule Telgte, Gregor Stewing, noch einmal ausdrücklich Dank sagen. Ohne dieses fachlich hervorragende und motivierende Engagement wäre die Musikschule nicht das, was sie heute unbestritten ist.

 

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Ratsmitglieder,

 

der Parforceritt durch einige Inhalte, Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem HH-Entwurf 2020 macht einmal mehr deutlich: Telgte ist eine bunte, vielfältige und lebenswerte – eben eine großartige Kleinstadt!

 

Stillstand wäre daher in vielen Bereichen ein Rückschritt, Veränderung und zukunftsgerichtetes politisches Handeln sind eine Daueraufgabe für die Parteien, die Ratsfraktionen und selbstverständlich für die Verwaltung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die in allen Bereichen der Verwaltung und der sonstigen Dienststellen vom Bauhof und den Schulen über die städtische Kita und das Waldschwimmbad bis zur Bücherei und der Musikschule unermüdlich tätig sind. Ein besonderes Dankeschön gilt meinen Kolleginnen und Kollegen in der Fachbereichsleitungsrunde – und im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Erstellung des Haushaltsentwurfs dem Kämmerer Herrn Herzig sowie ganz klar und deutlich Frau Kunze und ihrem Team in der Kämmerei!

 

Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, dass Telgte die Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte gut bewältigen kann.

 

Herzlichen Dank.

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