Möglichkeiten zum Ausschluss von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf den städtischen Friedhöfen in Telgte

20.01.10 –

Der Arbeitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann hat sich im Rahmen eines Besuchs in Indien deutlich dafür ausgesprochen, Grabsteine, die durch die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren unter erdrückenden und menschenunwürdigen Bedingungen in Steinbrüchen Indiens hergestellt werden, auf kommunalen Friedhöfen (wie auch auf den Friedhöfen in kirchlicher Trägerschaft) zu verbieten. Die Presse hat Mitte Januar über die Hintergründe ausführlich berichtet.

 

In Zusammenarbeit mit dem katholischen Hilfswerk Misereor setzt sich u. a. die Organisation „Xertifix" für ein Verbot von Kinderarbeit in Indien ein. Deutsche Importeure können für ihre Natursteine (Granit, Marmor, Sandstein) ein Siegel beantragen, das belegen soll, dass keine Kinderarbeiter/innen eingesetzt werden.

 

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Gibt es Erkenntnisse über die Herkunft der auf den Telgter Friedhöfen verwendeten Grabsteine? Kann die Herstellung von Grabsteinen mit Hilfe von Kinderarbeit bislang ausgeschlossen werden?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, angesichts der Initiative des Arbeitsministers von NRW nur solche Grabsteine auf den Telgter Friedhöfen satzungsrechtlich zuzulassen, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden?

 

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