Umwandlung der Bekenntnisgrundschulen

Die Abstimmung über die Umwandlung der Telgter Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen geht noch bis zum 04. Mai 2020. Alle Eltern von Kindern an Bekenntnisgrundschulen sind zur Wahl aufgerufen. Wie die Abstimmung funktioniert, Warum sie sinnvoll ist und was sich dadurch ändert beantworten wir hier! Außerdem gibt es am Montag, 27. April ab 20:30 Uhr eine Online-Fragestunde zum Thema. Diese kann live auf YouTube angesehen werden. Dort können Fragen per Kommentar gestellt werden. Wer vorab schon Fragen loswerden möchte kann diese an schule(at)gruene-telgte.de senden. 

24.04.20 –

Was ist der Unterschied im Schulalltag zwischen Gemeinschaftsschulen und Bekenntnisschulen?

An Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf Grundlage aller christlicher Bildungs- und Kulturwerte gemeinsam unterrichtet und an Bekenntnisgrundschulen nach katholischen Grundsätzen.

 

Die Unterschiede im Schulalltag sind für die Kinder nicht spürbar. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule ist im Schulgesetz festgeschrieben und das gilt für alle Schulen gleichermaßen. Da heißt es in §2 „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung“.

Finden keine religiösen Feste an einer Gemeinschaftsgrundschule statt?

Auch eine Gemeinschaftsschule feiert die religiösen Feste und orientiert sich am Kirchenjahr.

Alle Grundschulen, egal ob Gemeinschafts- oder Bekenntnisgrundschulen haben 2 Unterrichtsstunden Religionslehre pro Woche. In der Praxis heißt das: an Bekenntnisgrundschulen gibt es für alle Kinder nur katholische Religionslehre, an Gemeinschaftsgrundschulen katholische und evangelische Religion sowie nach Möglichkeit auch Islamkunde und/oder Ethik.

Die katholische Kirche ist an der Gemeinschaftsgrundschule genauso im Schulleben aktiv und Kommunionvorbereitung findet an der Gemeinschaftsgrundschule wie an den Bekenntnisgrundschulen in gleichem Umfang statt.

 

 Nach welchen Kriterien werden Schüler/innen in Gemeinschaftsschulen und in Bekenntnisschulen aufgenommen?

Generell gelten bei der Aufnahme in eine Grundschule die Kriterien der Ausbildungsordnung Grundschule. Hier heißt es: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat“. Darüber hinaus kann die Schulleitung bei der Aufnahme noch weitere Kriterien heran ziehen. Das sind: Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen und ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Bei den Bekenntnisgrundschulen ist das erste Auswahlkriterium die Konfessionsangehörigkeit. Das wird über alle anderen Kriterien gestellt.

Welche Nachteile ergeben sich nach Ansicht der grünen Fraktion aktuell bei den Schulanmeldungen?

Für uns Grüne steht die gesellschaftliche Integration immer im Mittelpunkt unseres Handelns. Aber wie soll das funktionieren, wenn wir eine gesellschaftliche Spaltung nach Konfessionen durch Bekenntnisgrundschulen zulassen? Aktuell ist es so, dass Kinder, die nicht das katholische Bekenntnis haben, an der Don-Bosco-Schule abgewiesen werden müssen, weil es aktuell mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Das kam in der Vergangenheit auch schon an der Marienschule vor. Da kann es dann sein, dass 15 Kinder aus einer Nachbarschaft zu der Bekenntnisschule dürfen und das 16. Kind wegen fehlendem katholischen Bekenntnis nicht. Für die Mehrheit der Erwachsenen ist das nicht nachvollziehbar. Und für Kinder ist auch eher verständlich, an einer Schule nicht aufgenommen zu werden, weil man zu weit weg wohnt, anstatt „die falsche“ Konfession zu besitzen. So werden bewertende Unterschiede zwischen den Kindern hergestellt, die in der Religionszugehörigkeit ihrer Familien liegen.

Warum erweitert man nicht einfach die Don-Bosco-Schule, dann ist das Problem doch erledigt?

Die Don-Bosco-Schule wird erweitert, aber nicht, um mehr Platz für katholische Kinder sondern für alle Kinder aus dem Viertel zu schaffen. Wenn das erfolgt ist, können wir wieder an allen Schulen kleinere Klassen bilden. Bliebe die Don-Bosco-Schule weiterhin Bekenntnisschule und es würden sich dort viele katholische Kinder anmelden, die aber nicht (alle) in Nähe der Schule wohnen, müssten diese Kinder weiterhin vorrangig aufgenommen werden. Auch mit dem Risiko, dass dann nicht-katholische Kinder aus der Nachbarschaft abgelehnt werden müssen. Das ist nicht gerecht.

 

Zudem gab es bis vor kurzem einen Ratsbeschluss, dass wir an den drei Telgter Grundschulen im Stadtgebiet möglichst gleich große Klassen bilden können. Auch das funktioniert nur, wenn wir Gemeinschaftsgrundschulen haben und das Kriterium „Bekenntnis“ keine übergeordnete Rolle mehr spielt.

Liegt die Ablehnung am Bekenntnis oder an zu kleinen Schulen?  

Wenn wir über Grundschulen sprechen, blicken wir automatisch immer auf vier Schulen: St.-Christophorus in Westbevern und Marienschule, Brüder-Grimm-Schule und Don-Bosco im Telgter Stadtgebiet. An diesen vier Schulen gibt es genug Platz für alle Schülerinnen und Schüler aus Telgte. Im Schuljahr 2020/21 erwarten wir einen sehr großen Jahrgang, in zwei Jahren werden es nochmal mehr Kinder - und dafür soll ja auch an der Don-Bosco-Schule erweitert werden -, aber alle Kinder werden einen Platz erhalten. Dass es so eine starke Nachfrage an der Don-Bosco-Schule gibt, liegt daran, dass Eltern verständlicherweise ihr Kind wohnortnah beschulen lassen wollen und in der dortigen Umgebung aktuell die meisten jungen Familien wohnen.

Wenn aber das Kriterium „Religionszugehörigkeit“ vorrangig über eine Aufnahme entscheidet, spaltet das die Elternschaft und führt zu Unfrieden in der Stadtgesellschaft.

Wie setzen sich im Moment die Schüler/innen nach Religionszugehörigkeit in den Telgter Grundschulen zusammen? Wie viele katholische Schüler/innen gibt es überhaupt? 

Wir haben im Augenblick in Telgte nur ca. 50% aller Schülerinnen und Schüler mit kath. Bekenntnis, aber 3 von vier Schulen als katholische Bekenntnisschulen ausgewiesen. Das bedeutet, dass viele Kinder in einer Bekenntnisschule unterrichtet werden, die nicht ihrer Religionszugehörigkeit entspricht.

 Was würde sich verändern, wenn alle Schulen Gemeinschaftsschulen wären?

Die Aufnahme in eine Grundschule könnte dann nach den für alle geltenden  gesetzlichen Aufnahmekriterien erfolgen. Das wäre für alle gleichermaßen gerecht. Alle Kinder würden gleichermaßen auch Kinder anderer Bekenntnisse kennen lernen, was Vorurteile abbaut.

Haben die Schulen durch die Umwandlung finanzielle Nachteile?

Nein, für die Schulen ändert sich nichts, denn auch jetzt schon werden die Bekenntnisgrundschulen genauso wie die Gemeinschaftsgrundschulen zu 100% aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Alle vier Grundschulen sind staatliche Grundschulen und Trägerin ist die Stadt Telgte. Die Kirche steuert nichts zur Finanzierung bei.

Ändert sich etwas an der Einstellung von Lehrkräften?

Ja, denn laut Schulgesetz müssen Schulleitung und Kollegium dem betreffenden Bekenntnis angehören. Das ist jetzt schon nicht umsetzbar und so wird bei den Lehrerinnen und Lehrern eine Ausnahme gemacht. Für die Schulleitung und –ihre Stellvertretung die katholische Konfession aber Voraussetzung. Das hat in der Vergangenheit auch in Telgte schon zu unbesetzten Stellen geführt.

 

Wie läuft die Abstimmung ab? Wie lange noch? Warum sollte man abstimmen? Wer kann abstimmen? Wer hat beschlossen, dass abgestimmt wird? 

Alle Eltern, die ein Kind auf der Marienschule, Don-Bosco-Schule oder St.-Christophorus-Schule haben, wurden per Post von der Stadt Telgte mit den Wahlunterlagen versorgt. Nun können die Eltern bis zum 04. Mai ihre Stimme abgeben. Das funktioniert so:

 

Eltern haben je Kind eine Stimme. Der ausgefüllte Wahlzettel muss dann per Post an die Stadt zurück geschickt werden, kann aber genauso gut auch am Rathaus in den Briefkasten geworfen werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis zum 04. Mai 16.00 Uhr dort angekommen sind. Die Auszählung erfolgt dann am 06. Mai.

Und das allerwichtigste: Jede nicht abgegebene Stimme zählt als ein Nein zur Umwandlung! 50% + 1 Stimme aller Eltern der Schule müssen also mit JA abgestimmt haben, damit eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule möglich ist.

Nutzen Sie also Ihr Wahlrecht!!

 

 

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