Erneute Abmahnung der eurobahn!

Die eurobahn ist für viele Pendlerinnen und Pendler der tägliche Begleiter auf dem Weg zur Arbeit. In der Vergangenheit ist die eurobahn jedoch durch Zugausfälle, verminderte Kapazitäten und regelmäßige Verspätungen aufgefallen. Auch die Informationspolitik des Unternehmens war häufig mangelhaft. Die Grüne Ratsfraktion stellt daher zur Sitzung des Hauptausschusses am 20. November 2018 folgenden Antrag:  Die Stadt Telgte fordert den NWL, insbesondere dessen Verbandsvorsteher als Aufgabenträger, sowie den ZVM auf, erneut eine Abmahnung an die Eurobahn wegen vertragswidrigen Verhaltens, d. h., wegen permanenter Schlechtleistung auf der Strecke der RB 67 und RB 66 auszusprechen und alle juristisch möglichen Mittel, einschließlich einer vorzeitigen Vertragskündigung, auszuschöpfen, damit die Eurobahn, oder ein neu beauftragtes Unternehmen, die vereinbarten Leistungen erbringt.

15.11.18 –

Die eurobahn ist für viele Pendlerinnen und Pendler der tägliche Begleiter auf dem Weg zur Arbeit. In der Vergangenheit ist die eurobahn jedoch durch Zugausfälle, verminderte Kapazitäten und regelmäßige Verspätungen aufgefallen. Ebenfalls erfolgt am Bahnhof Telgte nicht immer eine Information über diese Missstände. Auch die im Internet bereitgestellten Informationen sind spärlich und teils fehlerhaft. Eine Abmahnung Anfang des Jahres hatte nur eine vorrübergehende Verbesserung zur Folge. Mittlerweile ist die Situation wieder deutlich verschlechtert.

Eine zuverlässige Erbringung der Beförderungsleistung ist für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Telgte jedoch unerlässlich. Die Stadt muss hier Druck – auch finanziellen – auf die zuständigen Stellen ausüben. So müssen Ausfälle und Verspätungen streng überwacht und geahndet werden. Der ZVM verlässt sich hier auf die Meldungen der eurobahn selbst und prüft die Zahl der Verspätungen und Ausfälle nicht.

Die GRÜNE-Fraktion beantrag daher, dass der Hauptausschuss beschließt, folgendes Schreiben an den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland und die Verbandsversammlung Nahverkehr Westfalen Lippe sowie deren Vorsteher zu schicken:

Die Stadt Telgte fordert den NWL, insbesondere dessen Verbandsvorsteher als Aufgabenträger, sowie den ZVM auf, erneut eine Abmahnung an die Eurobahn wegen vertragswidrigen Verhaltens, d. h., wegen permanenter Schlechtleistung auf der Strecke der RB 67 und RB 66 auszusprechen und alle juristisch möglichen Mittel, einschließlich einer vorzeitigen Vertragskündigung, auszuschöpfen, damit die Eurobahn, oder ein neu beauftragtes Unternehmen, die vereinbarten Leistungen erbringt.

Dem NWL wird empfohlen, der Eurobahn für die auftragsgemäße Erfüllung des Vertrages eine Frist von 3 Monaten zu setzen, innerhalb derer sie eine überprüfbare deutliche Verbesserung des Angebotes nachweist.

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