Förderung von Kleinsolaranlagen

03.05.22 –

Ein Kernpunkt der Strategie zur Klimaneutralität der Stadt Telgte ist der Ausbau der Photovoltaik und die Einsparung von Energie. Der Ausbau von privaten PV-Anlagen ist üblicherweise nur auf Dachflächen im Privatbesitz möglich. Mieter oder Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern haben zur Zeit kaum Möglichkeiten sich am Ausbau aktiv zu beteiligen. Zudem ist der bürokratische Aufwand bei der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen immer noch hoch und für viele potentielle Betreiber abschreckend.

Sogenannte Balkon- oder Kleinsolaranlagen können sowohl zur Einsparung von Energie als auch zum Ausbau der Photovoltaik in Telgte einen Beitrag leisten. Kleinsolaranlagen haben eine Leistung von max. 600 Watt und bestehen zumeist aus 2 Solarpanelen. Sie können schon auf kleinsten Dächern oder auch an Balkongeländern befestigt werden. Der Anschluß erfolgt direkt über Schuko-Steckdosen.
Durch die Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105 ist es seit 2019 möglich diese Anlagen direkt beim Netzbetreiber anzumelden. Die Stecker- oder Balkon-Solarmodule bieten gerade Mietern die Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen, ohne dass sie über eigene Dachflächen verfügen. Ihr Vorteil liegt damit in der Bürgerbeteiligung an der Energiewende.

Weiterer Vorteil bei diesen Kleinsolaranlagen, ist der direkte Verbrauch im angeschlossenen Haushalt, die Anschaffungskosten amortisieren sich in wenigen Jahren. Der bürokratische Aufwand ist sehr gering. Gerade kleine Haushalte profitieren besonders von Kleinsolaranlagen und können Ihre Stromkosten verringern.
Die Geräte liefern Strom schon ab 8 ct/kWh(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Solarenergie).

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