Prüfung der Möglichkeiten zur interkommunalen Kooperation im Bereich Beschaffung, Wartungs- und Unterhaltungsverträge etc.

20.03.10 –

Der Finanzausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten für eine interkommunale Kooperation im Bereich Beschaffungswesen, Wartungs- und Unterhaltungsverträge etc. zu prüfen und umzusetzen. Dabei sollen Einsparpotenziale für den städtischen Haushalt ebenso angestrebt werden wie die Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards.

Begründung:

Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion sind die Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation der Stadt Telgte im Bereich Beschaffungswesen, Wartungs- und Unterhaltungsverträge etc. noch längst nicht ausgeschöpft. Für eine vergaberechtssichere Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards bietet das Vergaberecht seit der Novelle vom April 2009 ausreichende Möglichkeiten (siehe dazu die Veröffentlichung des Deutschen Städtetages „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht - Hinweise für die kommunale Praxis", Januar 2010).

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Haushaltsanträge 2010

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