Förderung der Barrierefreiheit im Innenstadtbereich

01.01.70 –

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK). In diesem Übereinkommen der Vereinten Nationen verpflichten sich die Vertragsstaaten zu geeigneten Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln sowie Information und Kommunikation zu ermöglichen. "Barrierefreiheit" bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche.

Im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) ist dies wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Gerade der Innenstadtbereich von Telgte stellt mit seinen gepflasterten Straßen und Gehwegen ein Problem hinsichtlich der durchgängigen Barrierefreiheit dar. Deshalb hat die Stadt vor Jahren begonnen, in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen einzelne Wegeverbindungen im Zentrum zu verbessern. Diese Maßnahmen in der Kapellenstraße und am Markt sind aber letztlich „Inseln" geblieben.

Viele ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Menschen klagen über das „schlechte Pflaster" und über die schwere Passierbarkeit im Rollstuhl oder mit dem Rollator. Über einen durch Schäden in der Pflasterung verursachten Unfall berichteten Ende letzten Jahres die Westfälischen Nachrichten, eine Liste in ähnlicher Weise „geschädigter Bürger" ist den Fraktionen jetzt Anfang Januar übermittelt worden.

Aus Sicht der GRÜNEN stellt eine komplette Umgestaltung der sanierten Innenstadt (oder auch eine Asphaltierung bestimmter Wegeverbindungen) keine vernünftige Lösung dar. Die Altstadt hat durch die Umgestaltung Ende der 80-er Jahre ein hohes Maß an Atmosphäre und gestalterischer Qualität erhalten. Dennoch müssen - nach inzwischen über 20 Jahren - die beschriebenen Mängel sukzessive behoben werden, um den Anforderungen und Wünschen der Telgter/innen nach besserer Begehbarkeit gerecht zu werden.

 

Neben einer schnellen und kurzfristig durchzuführenden Behebung der gravierendsten Mängel (die nach der Frostperiode ohnehin erforderlich ist) sollte ein Zeit- und Arbeitsplan erstellt werden, um die Pflasterung nach und nach in Stand zu setzen, zu erneuern und insgesamt barrierefrei begehbar zu machen. Dabei erscheint uns eine Priorisierung nach der Intensität der Nutzung als sinnvolles Kriterium. Beispielsweise sollte bei gleichem Handlungsbedarf hinsichtlich der Pflasterung sicherlich eine Straße wie die Steinstraße eher erneuert werden als z.B. die Grabenstraße.

Deshalb möge der Haupt- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Umsetzung und Förderung von Barrierefreiheit in Telgte folgende Maßnahmen einzuleiten:

ð Kurzfristig sollen die (nach der Frostperiode vielleicht ohnehin erforderlichen) vordringlichsten Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen am Straßenpflaster in der Altstadt und ggf. an anderen Stellen im Stadtgebiet so ausgeführt werden, dass die Passierbarkeit für Rollstuhlfahrer/innen, Nutzer/innen von Rollatoren und ältere oder gehbehinderte Personen verbessert und unfallträchtige Stellen entschärft werden.

ð Parallel soll eine systematische Untersuchung der Geh- und Fahrbereiche in der Altstadt (und ggf. anderer Stellen im Stadtgebiet) erfolgen, um den Handlungsbedarf zur Förderung/Schaffung baulicher Barrierefreiheit im Innenstadtbereich ermitteln zu können. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen den Ratsgremien zeitnah vorgestellt werden, um daraus einen zeitlich gestaffelten Plan zur schrittweisen Verbesserung der Situation zu entwickeln.

ð An der Erarbeitung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen sollen Menschen mit Behinderungen (mobilitätsbehinderte Menschen, Rollstuhlfaherer/innen, Menschen mit Sehbehinderungen etc.) und/oder Vertreter/innen von Behindertenverbänden beteiligt werden. Langfristig ist die Etablierung eines „Runden Tisches Barrierefreiheit" vorzubereiten, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bereichen voranzubringen und zu begleiten.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes bitten wir die Verwaltung ferner um einen Bericht über die Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Rathaus (Barrierefreie Erreichbarkeit der Kundinnen- und Kundenbereiche und des Sitzungssaals, Behinderten-WC usw.) bzw. in weiteren städtischen Gebäuden.

 

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hauptausschuss

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