Gebühr für die gewerbliche Nutzung öffentlichen Raumes

17.04.12 –

Die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme des Straßenraumes für gewerbliche Zwecke wurde bei den Telgter Grünen zu Jahresbeginn diskutiert. Nachvollziehbar ist eine Gebühr für die gewerbliche Nutzung öffentlichen Raumes, sei es durch Bestuhlung vor gastronomischen Betrieben, Aufsteller oder Warenauslagen von Geschäftsleuten vor allem, wenn die Einnahmen aus dieser Gebühr für den entsprechenden Umbau der Pflasterungen genutzt werden.

Die Einführung einer solchen Abgabe würde jedoch einen Verwaltungsmehraufwand zur Folge haben, der die berechneten Einnahmen deutlich verringern würde.

Nachdem 2011 zur Vermeidung eines Haushaltssicherungsverfahren die Hebesätze für Gewerbesteuer angehoben wurden, haben sich die Grünen vorläufig jedoch gegen eine weitere Belastung der Gewerbetreibenden ausgesprochen. Außerdem möchten sie das durch eine vielfältige Außengastronomie entstehende Ambiente der Altstadt nicht beeinträchtigen.

Die Grünen fordern aber einen verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang mit der Nutzung öffentlicher Plätze und Straßen. Es muss bei der Bestuhlung z.B. Rücksicht auf behinderte oder ältere MitbürgerInnen genommen werden. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Rettungsfahrzeuge schnell und sicher zu ihren Einsatzorten gelangen können.

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