Anträge: Bahnhof Vadrup, OGS-Rechtsanspruch, Mietmodell für iPads an Schulen

Die Sommerpause ist um, wir sind gut erholt und waren auch schon fleißig.

11.09.24 –

Aus den ersten drei Fraktionssitzungen der Grünen in Telgte nach der Pause sind unter anderem zwei Anfragen und ein Prüfauftrag hervorgegangen:
 

1. Mietmodelle für die Nutzung von iPads an den weiterführenden Schulen

09.09.2024

Derzeit sind die weiterführenden Schulen mit Tablets ausgestattet, die nach unserer Kenntnis bei Bedarf im Unterricht genutzt werden und dort für die entsprechenden Stunden im Klassensatz ausgeliehen werden.
Insbesondere mit Beginn der Oberstufe werden die Familien bisher angehalten, möglichst eine eigene Anschaffung von iPads vorzunehmen. Dies ist finanziell eine große Investition und erfordert zusätzliche Kenntnisse im Umgang mit den Geräten. Beides kann nicht vorausgesetzt werden. Ob diese Geräte für die Familien nach einem Abitur noch eine Nutzbarkeit haben, ist für sie nicht absehbar, sowohl aufgrund der Schnelllebigkeit der Technik als auch des noch offenen Bildungswegs der Schüler*innen.
Insofern liegt aktuell die finanzielle Belastung für diese Ausstattung ausschließlich bei den Familien – es sei denn, man bekennt sich als finanziell dazu nicht in der Lage.

Wir bitten die Verwaltung darum, folgende Fragen zu beantworten und Alternativen zu prüfen:

  1. Wie wird die aktuelle Praxis der Ausleihe in den Klassenstufen bis Klasse 10 bewertet? Wie ist die Auslastung und Nutzung der Tablets?

  2. Wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen in der Oberstufe, die sich in den letzten Jahren selbst ein Tablet angeschafft haben? Wie teuer war eine durchschnittliche Anschaffung für das erforderliche Modell?

  3. Prüfauftrag: Die Verwaltung wird gebeten, die Option einer Tablet-Miete als grundsätzliches Modell zu prüfen. Dabei bleiben die Tablets im Eigentum der Stadt und die Familien zahlen pro Schuljahr eine Mietgebühr. Die Verwaltung wird gebeten, sich dazu bei anderen Kommunen über mögliche Modelle und Umsetzungserfahrungen sowie Mitgebühren, Kosten und Wartungsaufwand zu erkundigen und im nächsten Ausschuss darüber zu berichten.


Download Antrag/Prüfauftrag (pdf)

 

2. Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs für die Grundschulen in Telgte

10.09.2024

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder tritt ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft. Die Regelung beginnt mit den Erstklässlern und wächst bis 2029/30 bis zu den Viertklässlern auf. Das Land rechnet insgesamt mit einem Bedarf für rund 80 Prozent der Grundschulkinder. Offen ist, ob bis dahin genügend Plätze für alle zur Verfügung stehen. Landesweit soll es einen massiven Bedarf geben, die räumliche Situation, die Ausstattung sowie andere Rahmenbedingungen zu verbessern.

Das NRW-Familien- sowie Schulministerium haben im Juli einen neuen gemeinsamen Erlass veröffentlicht, der den Trägern und Schulen konkretere Hinweise für die Umsetzung des Rechtsanspruchs geben soll.

Um den damit verbundenen Herausforderungen entgegentreten zu können, ist es wichtig, die aktuelle Situation genau zu kennen und konkrete Bedarfsermittlungen vorzunehmen.

Neben dem quantitativen Aspekt ist die Frage der Qualität bisher kaum diskutiert worden. Aktuell gibt es keine einheitlichen Qualitätsstandards. Einige Kommunen stellen ein Fachkräftegebot auf. Das heißt, Mitarbeitende müssen eine bestimmte fachliche Qualifikation vorweisen und/oder Berufserfahrung im sozialen Bereich mitbringen. Andere Kommunen setzen aber auch andere Mitarbeiter*innen ein. Die Qualifikation des Personals soll dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder entsprechen.
Um Qualitätsunterschiede in der Kommune zu vermeiden, könnten zumindest einheitliche Reglungen in den Grundschulen von Telgte helfen. Um Fachpersonal zu finden, muss das Berufsfeld attraktiv gestaltet sein.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Vor welchen Herausforderungen steht die Stadt Telgte bei der Sicherstellung des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder? Wie ist der Stand der Vorbereitung? Wie können aktuell die angemeldeten Bedarfe gedeckt werden und wie viele Ablehnungen werden ausgesprochen? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den konkreten Bedarf zu ermitteln?

  2. Inwiefern können mögliche Platz- oder Raumengpässe dadurch kompensiert werden, dass mehrere Kinder sich einen Platz teilen? Gibt es alternative Überlegungen auf Landesebene zur Flexibilisierung des OGS-Angebots?

  3. Wie sehen Stadt und Träger die Zukunft der parallelen Angeboten von OGS und ÜMI im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz?

  4. Welche Qualifikationen weist das aktuelle Personal in den Telgter OGS aus? Sind derzeit Fort- und Weiterbildungen für Nicht-Fachpersonal verbindlich?

  5. Sind mit dem zukünftigen Rechtsanspruch bestimmte Qualifikationen des Personals verpflichtend vorgesehen? Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, das Berufsfeld für Fachpersonal attraktiv zu gestalten?

  6. Plant die Stadt die Entwicklung eines einheitlichen Qualitätsstandards für die Betreuung in der OGS für alle Grundschulen? Wenn ja, welche Kriterien werden an den Standard geknüpft?

  7. Inwieweit soll die Einbindung von externer Förderung sowie die Teilhabe an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten in Form von Kooperationen mit anderen Trägern und Anbietern im Rahmen von AGs unterstützt werden?


Download Antrag (pdf)


3. Sanierungsarbeiten am Bahnhof Vadrup

11.09.2024

Die Gleisunterführung am Bahnhof Vadrup ist in einem desolaten Zustand, nicht barrierefrei und stellt bei Dunkelheit einen Angstraum für Reisende dar.  

Die Stufen sind teils marode. Bei Starkregen läuft das Wasser nicht gut ab, sodass ein Durchkommen trockenen Fußes nicht gesichert ist. Zeitweise fehlte auch schon die Beleuchtung. Durch die Abgeschiedenheit des Bahnhofs insgesamt und die Nichteinsehbarkeit der Gleisunterführung im Speziellen kann dieser Durchgang von Reisenden vor allem in der Dunkelheit als unsicher eingestuft werden.

Bis zur geplanten Sanierung des Bahnhofs Vadrup vergehen noch Jahre. Bei der Gleisunterführung ist es daher ggf. sinnvoll, über einen vorgezogenen Sanierungsstart nachzudenken.  

Wir bitten daher den Bürgermeister, die folgenden Fragen in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 2. Oktober 2024 aufzunehmen:

  1. Welche Umbauarbeiten sind im Rahmen der Modernisierung des Bahnhofs Vadrup geplant, und wie sieht der Zeitplan aus?  

  2. Welche Sanierungsarbeiten und/oder Optimierungen könnten nach Meinung der Stadtverwaltung zeitnah an der Gleisunterführung durchgeführt werden? Wie hoch wären die geschätzten Kosten für die Maßnahmen? 


Download Antrag (pdf)

 

Wie geht es weiter mit diesen Anträgen bzw. Prüfaufträgen?

Die Anfragen und der Prüfauftrag werden in die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung aufgenommen. Alle Mitglieder des Ausschusses erhalten die Anträge im Vorfeld, damit sie in den jeweiligen Fraktionen besprochen werden können.

Bei den Anfragen gehen die Vertretenden der Stadtverwaltung auf die Fragen ein und beantworten diese mündlich, ggf. zusammen mit einer schriftlichen Tischvorlage oder einer Präsentation.

(Prüf-)Anträge werden diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Gibt es eine Mehrheit für den Antrag, ist die Stadtverwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Für manche Entscheidungen ist aber zudem eine Ratsmehrheit nötig. Dann wird das Anliegen nach der Entscheidung des Fachausschusses final im Rat abgestimmt.

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