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24.06.11 –
Am 25. Juni fand in Berlin eine außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) der Grünen statt, in der die Partei dem Vorschlag des Bundesvorstandes gefolgt ist und der grünen Fraktion im Bundestag den Auftrag erteilt hat, dem schwarz-gelben Ausstiegsgesetz zuzustimmen. Der grüne Kreisverband Warendorf hatte sich im Vorfeld anders positioniert und vier Anträge in die BDK eingebracht. Diese Anträge sollten die mangelhafte Rechtssicherheit des Gesetzes durch eine Festschreibung des Ausstiegs im Grundgesetz verbessern, die schon im letzten Gesetzesentwurf verwässerten Sicherheitsanforderungen an die verbleibenden Reaktoren durch Streichung des entsprechenden Artikels 7d wieder auf den alten Stand bringen, die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementeproduktion in Lingen mit in das Gesetz einbeziehen und den Zeitpunkt bis zum endgültigen Ausstieg auf 2017 vorverlegen. Diese Anträge, die von den Telgter Grünen stammten, waren so angelegt, dass die BDK einzelne der vier vorgelegten Punkte in ihren Beschluss hätten einfügen können. Auch der Ortsverband Telgte stellte sich in einer Mitgliederversammlung hinter diese Anträge. In der BDK wurden sie jedoch leider allesamt abgelehnt.
Argumente für und wider
Geprägt war die Diskussion sowohl von sachlichen, als auch taktischen Aspekten. Die Befürworter/innen einer Zustimmung im Bundestag führten die Aussicht auf die sofortige Stilllegung der im Moratorium abgeschalteten Meiler und die grundsätzliche Einigung auf den Atomausstieg an, zu denen ein/e Grüne/r nicht nein sagen könne - um der Sache willen, aber auch, weil die Leute das nicht verstünden. Die Gegner/innen verwiesen auf die gravierenden Mängel in der Gesetzesvorlage und darauf, dass die Grünen diesem Ausstieg mit ihrer Zustimmung ein Gütesiegel geben, eine ihrer wesentlichen Handlungsgrundlagen gegen eine zweifelhaften Erfolg verkaufen und sich dazu in der Anti-Atom-Bewegung ins Abseits stellen.
Hintergründe
Im Lager der Befürworter/innen mag auch folgender Aspekt zur Meinungsbildung beigetragen haben: Die Alternative zur Zustimmung wäre ein „Nein“ und ein auf ein kürzeres und verbessertes Ausstiegsszenario ausgerichteter Bundestagswahlkampf 2013. Aber selbst mit einem furiosen Ergebnis würde ein Koalitionspartner für einen solchen Ausstieg fehlen, da sich die SPD bereits festgelegt hat.
Andererseits legt die Merkelregierung in einer Situation, in der eine Mehrheit für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomkraft in der Bevölkerung vorhanden ist, einen Ausstieg bis 2022 vor. Damit rettet sie die Atomindustrie wenigstens für die nächsten 10 Jahre, wobei auch ein nochmaliger Ausstieg aus dem Ausstieg bei „günstigeren“ Rahmenbedingungen nach einer Bundestagswahl 2017 und selbst 2021 noch möglich bleibt, gleichzeitig schafft sie sich dieses Problem für 2013 vom Hals. Und diesem Gesetz haben die Grünen jetzt zugestimmt.
Basisdemokratie
Aus Telgter und Warendorfer Sicht ganz sicher ein suboptimales Ergebnis. Aber in einer basisdemokratischen Partei muss man Mehrheitsentscheidungen akzeptieren und diese wurde auf einer Bundesdelegiertenkonferenz, also von der Basis, getroffen. Hoffen wir also, dass der Ausstieg Bestand hat und uns vor allem bis 2022 ein größerer Störfall erspart bleibt.
Die Anträge im einzelnen:
und der Leitantrag des Bundesvorstandes
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