20.01.10 –
Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Sitzung
Bisher wird in den Ausschüssen und im Rat die Einwohnerfragestunde frühestens um 18.00 Uhr abgehalten. In den Ausschüssen führt das mitunter zu kontraproduktiven Beratungsunterbrechungen oder die Fragestunde verzögert sich unvorhersehbar. Außerdem ist diese Aufteilung für die Einwohner nicht nachvollziehbar und kann willkürlich wirken, da
Um die Beteiligung der Einwohner an den Beratungen über Anregungen oder Beschwerden besser zu beteiligen, halten die GRÜNEN es außerdem für sinnvoll, den antragstellenden Einwohner zu der zuständigen Ausschusssitzung schriftlich einzuladen.
Deshalb möge der Haupt- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließen:
1. §7 Absatz 8 der Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt:
Der Antragsteller ist zu der Sitzung des zuständigen Ausschusses schriftlich einzuladen.
2. §18 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Alt: Die Fragestunde für Einwohner soll in der Regel um 18.00 Uhr beginnen.
Neu: Die Fragestunde für Einwohner soll zu Beginn der Sitzung beginnen.
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