15.05.13 –
Der grüne Ortsverband und die Fraktion begrüßen die Einschränkungen der Privilegierung von Mastanlagen im Außenbereich. Ab sofort müssen für Stallbauten oberhalb einer Grenze von 1.500 Schweinen, 560 Sauen, 30.000 Hühnern oder15.000 Puten Bebauungspläne beschlossen werden, sofern das Futter für die Tiere nicht zu mindestens 50% auf dem Hof erzeugt werden kann. „Dadurch wird die Entscheidung über Mastanlagen, die dem gewerblichen und nicht dem bäuerlichen Bereich zugeordnet werden, zu einer politischen Endscheidung.“ So Michael Brandherm, Obmann der Grünen im Bauausschuss. „Bauanträge für landwirtschaftliche Objekte fallen jetzt zum ersten Mal in die Kompetenz des Rates.“ Peter Spieker, Sprecher der Grünen in Telgte spricht von einem ersten Schritt: „Die Änderung bleibt hinter den Forderungen der grünen Bundestagsfraktion zurück, da lediglich die Möglichkeit nachgewiesen werden muss, die 50% auf dem eigenen Hof erzeugen zu können, nicht aber, dass dieses auch geschieht. Gleichwohl ist dies aber ein Schritt in die richtige Richtung.“ Der Ortsverband ist Gründungsmitglied im Landesnetzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, das sich Ende April gebildet hat.
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