23.06.19 –
Die GRÜNE Fraktion stellt eine Anfrage zum Baugebot in Telgte. Das Baugebot findet sich in § 176 BauGB und sieht vor, den Eigentümer*innen von unbebauten Flächen innerhalb eines Bebauungsplanes oder des bisher nicht geplanten Innenbereiches eine Verpflichtung aufzuerlegen das Grundstück entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes oder der näheren Art der baulichen Umgebung entsprechend zu bebauen bzw. innerhalb einer gesetzten Frist einen entsprechenden Bauantrag zu stellen. "In Telgte benötigen wir schnellstmöglich mehr bezahlbaren Wohnraum in guter Qualität. Neben den Bemühungen neue Baugebiete zu erschließen muss jedoch auch der Blick auf die bisher unbebauten Grundstücke innerhalb bestehender Baugebiete gerichtet werden. Diese wollen wir von der Verwaltung ermitteln lassen um einen Überblick zu erhalten, warum diese nicht bebaut werden. Mit dem Instrument des Baugebotes, das auch der deutsche Städtetag unterstützt, können die Eigentümer der Flächen dann zur Bebauung verpflichtet werden, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen sagt Marian Husmann, Ratsmitglied der GRÜNEN in Telgte. Oberstes Ziel muss es sein, den Mangel an Wohnungen in Telgte zu reduzieren und für alle Bevölkerungsschichten bezahlbare Mieten zu realisieren", so Husmann weiter. § 176 BauGB sieht bei Nichtbefolgung eines Baugebotes Ordnungsgelder und als letztes Mittel sogar ein anschließendes Enteignungsverfahren vor. Die Möglichkeit der Kommune Einfluss auf die Bebauung zu nehmen scheint daher äußerst groß. Der bestehende Druck auf die wenigen vorhandenen Flächen kann so an die Eigentümer*innen von bisher unbebauten Grundstücken weitergegeben werden. Da Nachverdichtung vor einer Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen Vorrang haben sollte begehrt die GRÜNE-Fraktion zunächst Information über den Umfang der betroffenen Flächen und die Einschätzung der Verwaltung, ob Baugebote die Nachverdichtung fördern können.
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