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25.11.09 –
Sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden?
Bereits im Frühjahr d. J. wurde im Rat gegen die Stimmen der Grünen die Satzung zum Baugebiet "Klatenberge-Ost" beschlossen. Bis heute hat die Stadt die Satzung im Amtsblatt nicht veröffentlicht. Das bedeutet, dass der Bebauungsplan auch keine Rechtkraft erlangt hat, also auch nicht durch ein Normenkontrollverfahren beklagt werden kann, wie das Anwohner wollen.
Woran liegt es? Bürgermeister Dr. Meendermann hat auf schriftliche Anfrage der Grünen im Rat eine Veröffentlichung bis Ende Oktober in Aussicht gestellt. Als Antwort auf eine erneute mündliche Anfrage im Rat am 09.11. gab es seitens des Bürgermeisters und des Herrn Ginski nur ein Achselzucken mit einem Verweis auf den "Städtebaulichen Vertrag" als Teil der Satzung der noch nicht unterschrieben sei. Nun wird hinter mehr oder weniger vorgehaltener Hand gemunkelt, "es läge am Investor, der die Unterschrift immer wieder verzögere". Keine Unterschrift, keine Veröffentlichung, keine Rechtskraft, keine Klage und trotzdem soll gebaut und damit Fakten geschaffen werden. Das ist die große Sorge der Anwohner.
Und diese Sorge scheint berechtigt. Beim Bauamt des Kreises liegen bereits zwei Bauanträge und eine Bauvoranfrage vor, über die bisher auf Bitten der Stadt Telgte nicht entschieden wurde. Nun hat aber die Stadt ihre Bitte um Zurückstellung zurückgezogen. Somit ist damit zu rechnen, dass die Bauanträge genehmigt und Häuser gebaut werden. Was würde dann den Anwohnern eine erfolgreiche Klage und ein Baustopp nützen? Das Baugebiet wäre bebaut und welches Gericht würde die Häuser wieder abreißen lassen? Beispiele gibt es in Telgte bereits: Da ist zum einen die Mehrzweckhalle in Vadrup und zum andern "Avency" im Kiebitzpohl. Dort waren die klagenden Bürger vor Gericht zwar erfolgreich, genützt hat es ihnen letztlich aber nicht, denn an der Bebauung hat sich nichts geändert (im Fall "Avency" noch nicht).Offensichtlich hat die Nichtveröffentlichung von Bebauungssatzungen in Telgte Methode. Das wäre auch eine Erklärung für den Rückzieher der Stadt beim Kreis Warendorf.
Was bleibt nun den Bürgern, um ihre Rechte gegenüber Investor und der Stadt wahrzunehmen: Im Rat haben sich die Mehrheitsverhältnisse, mit denen die Satzung "Klatenberge-Ost" beschlossen wurde, inzwischen verändert. In der Hoffnung, dass nach der Neuwahl die Mehrheitsverhältnisse sich nicht gravierend ändern werden, soll kurzfristig im Rat ein Bürgerantrag mit dem Ziel eingebracht werden, den zwar beschlossenen aber noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplan zu ändern. Ziel ist es.
- bisher unbebaute Grundstücke nicht in den Bebauungsplan
einzubeziehen,
- die Größe aller Baugrundstücke so zu bemessen, wie sie der
Bebauung in den Klatenbergen entspricht und
- eine geänderte Verkehrsführung zu erreichen (z.B. keine
Schließung des Eichenwegs).
Die Erfüllung dieser Bürgerwünsche würde möglicherweise auch ein Klageverfahren überflüssig machen.
Fazit: Künftig muss gewährleistet werden können, dass in Telgte Bürger und Bürgerinnen ihre Interessen und Bürgerrechte auch wahrnehmen können. Investoreninteressen dürfen diesen nicht vorangestellt werden. Dies kann nur dadurch erreicht werden, dass Frauen und Männer solcher Parteien im Rat vertreten sind, die auch die Anliegen ihrer Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
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